Zweckbindung
Die Vorauszahlung ist strikt vom Operationsguthaben getrennt. Sie darf ausschließlich für die Deckung von Zollabgaben in konkreten Zollvorgängen verwendet werden — nicht für Servicegebühren oder andere Leistungen.
Die Zoll-Vorauszahlung ist ein zweckgebundener Betrag zur Deckung von in einem konkreten Zollvorgang erwarteten Abgaben. Sie wird je LRN reserviert, nach Abgabenbescheid gegen den tatsächlich festgesetzten Betrag ausgeglichen und bei Überdeckung freigegeben.
Die Vorauszahlung ist strikt vom Operationsguthaben getrennt. Sie darf ausschließlich für die Deckung von Zollabgaben in konkreten Zollvorgängen verwendet werden — nicht für Servicegebühren oder andere Leistungen.
Vor einer zollpflichtigen Anmeldung reserviert das Portal die Vorauszahlung je LRN. Der reservierte Betrag ist bis zum Abgleich nicht verfügbar, aber weiterhin Teil des Saldos.
Nach dem Abgabenbescheid (ICOMT/ICOMTA) wird die Reservierung gegen den tatsächlich festgesetzten Betrag ausgeglichen. Die Differenz wird automatisch ermittelt.
Vorauszahlungen werden nicht verzinst. Sie sind kein Anlageinstrument, sondern ein operatives Deckungsmittel für Zollabgaben.
| Konto | Zweck | Verwendung |
|---|---|---|
| Operationsguthaben | Servicegebühren, ATLAS-Operationen, Zusatzleistungen | Flexibel einsetzbar für alle Feronix-Leistungen |
| Zoll-Vorauszahlung | Deckung erwarteter Zoll-/Einfuhrumsatzsteuerbeträge | Zweckgebunden, Reservierung je LRN, Abgleich nach Bescheid |
billing_reservation_id und einem
Idempotenzschlüssel.Der Kunde sieht jederzeit vier Werte pro Vorauszahlungskonto:
| Wert | Bedeutung |
|---|---|
| Verfügbar | Betrag, der für neue Reservierungen zur Verfügung steht |
| Reserviert | Betrag, der für laufende LRN gebunden ist |
| Abgerechnet | Betrag, der durch Abgabenbescheide verbraucht wurde |
| Saldo | Gesamtguthaben (verfügbar + reserviert) |
Salden werden nicht als direkt editierbare Werte gespeichert. Jede Veränderung — Aufladung, Reservierung, Abgleich, Freigabe, Rückzahlung — ist ein unveränderlicher Ledger-Eintrag. Korrekturen sind Gegenbuchungen mit Grund und Belegreferenz, keine Überschreibungen.
Manuelle Gutschriften erfordern das Vier-Augen-Prinzip: Ein Feronix-Finance-Mitarbeiter erstellt die Gutschrift (PENDING), ein anderer Mitarbeiter gibt sie frei (CONFIRMED). Beide Schritte werden im Audit-Log protokolliert.
Zoll-Vorauszahlungen sind rechtlich und buchhalterisch vor Umsetzung zu prüfen: Zweckbindung, getrennte Verwahrung, Insolvenzschutz, Aufschubkonto-/Vertreterrolle, Geldwäschepflichten, Rückzahlungsregeln, Umsatzsteuer und mögliche Anforderungen nach Zahlungsdiensteaufsicht.
Dieses Portal ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Vor Livegang sind Rechtsberatung, Steuerberatung und die vertragliche Rolle von Feronix verbindlich festzulegen.